Erfahren Sie mit wenigen Klicks, ob Sie den Bildungsscheck 2.0 für Ihre berufliche Weiterbildung beantragen können.
Wohnen Sie in Nordrhein-Westfalen?
Ja
Nein
Hat Ihre Weiterbildung bereits begonnen?
Ja
Nein
Beträgt Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen max. 50.000 Euro (Einzelveranlagung) bzw. max. 100.000 Euro (gemeinsame Veranlagung)?
Ja
Nein
Liegt Ihnen dazu ein Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt vor, der nicht älter als zwei Jahre ist?
Ja
Nein
Handelt es sich bei Ihrer geplanten Weiterbildung um eine berufliche Weiterbildung?
Ja
Nein
Haben Sie in diesem Kalenderjahr bereits eine Förderung über den Bildungsscheck 2.0 ausgezahlt bekommen?
Ja
Nein
Bekommen Sie für Ihre geplante Weiterbildung eine andere öffentliche finanzielle Unterstützung?
Ja
Nein
Sie erfüllen die individuellen Voraussetzungen, um einen Bildungsscheck 2.0 zu beantragen!
Es tut uns leid. Leider erfüllen Sie derzeit nicht alle Voraussetzungen, um einen Bildungsscheck 2.0 beantragen zu können. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen auf dieser Seite.
Förderung und Voraussetzungen
Was ist der Bildungsscheck 2.0?
Der Bildungsscheck 2.0 ist ein Förderinstrument. Sie können ihn beantragen, um einen Zuschuss zu Ihrer beruflichen Weiterbildung zu erhalten.
Wichtig zu wissen:
- Der Bildungsscheck 2.0 fördert viele berufliche Weiterbildungen, jedoch nicht alle. Bestimmte Weiterbildungsangebote sind von der Förderung ausgeschlossen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Antragstellung darüber, ob Ihre Weiterbildung förderfähig ist.
- Für den Bildungsscheck 2.0 steht ein digitales Antragsverfahren zur Verfügung. Sie stellen den Antrag auf Förderung selbst! So geht's.
- Gefördert werden Ausgaben für eine berufsbezogene Weiterbildung. Diese hat zum Ziel, die beruflichen Kompetenzen zu erweitern. Der Bezug zum Beruf muss bei der Antragstellung dargelegt werden. Wie? Ganz einfach: Klicken Sie im Antrag an, welches Ziel und welcher Zweck mit der Weiterbildung verfolgt werden und welche Kompetenzen Sie erwerben.
- Eine Förderung für Unternehmen und deren Beschäftigte („betrieblicher Bildungsscheck") gibt es beim Bildungsscheck 2.0 nicht mehr.
Was bekomme ich mit dem Bildungsscheck 2.0?
- Der Bildungsscheck 2.0 fördert 50 % Ihrer Kursgebühren (maximal 500 Euro).
- Sie können eine Förderung über den Bildungsscheck 2.0 einmal pro Kalenderjahr ausgezahlt bekommen.
Der Bildungsscheck 2.0 ist der Nachfolger des Bildungsschecks NRW, der am 30.06.2024 ausgelaufen ist.
Wer kann den Bildungsscheck 2.0 bekommen?
Grundsätzlich können Sie den Bildungsscheck 2.0 beantragen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie wohnen in Nordrhein-Westfalen.
- Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen (nicht Bruttoeinkommen!) beträgt maximal 50.000 Euro (bzw. maximal 100.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).
- Ihre geplante Weiterbildung hat einen Bezug zu Ihrer beruflichen Tätigkeit und fällt nicht unter die Angebote, die nicht förderfähig sind.
- Es handelt sich um eine Förderung für Einzelpersonen. Das bedeutet, dass Sie die Weiterbildungskosten privat tragen.
- Einen Bildungsscheck für Unternehmen und deren Beschäftigte gibt es nicht.
- Ihre Weiterbildung hat noch nicht begonnen.
- Sie erhalten für Ihre geplante Weiterbildung keine andere öffentliche finanzielle Unterstützung.
Als Nachweis Ihres Einkommens benötigen Sie Ihren maximal zwei Jahre alten Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt.
Wichtig: Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers reicht als Nachweis nicht aus!
Wie läuft die Beantragung ab?
Die Beantragung erfolgt online. Dafür melden Sie die Weiterbildung spätestens einen Tag vor deren Beginn an. Bitte lesen Sie vorab die Antragshilfen aufmerksam durch. Diese stehen Ihnen in einer Kurzfassung sowie in einer Langfassung zur Verfügung.
In aller Kürze - so geht’s:
- Registrieren:
Gehen Sie zum ESF-Onlineportal und legen einen Account an.
- Antrag anlegen (= Weiterbildung anmelden):
Melden Sie Ihre Weiterbildung im Portal an (spätestens am Tag vor dem Kursbeginn). Erfassen Sie dabei Ihre persönlichen Daten, allgemeine Informationen zur Weiterbildung und klicken Sie Ziel, Zweck und die vermittelten Kompetenzen an.
Die angemeldete Weiterbildung sollte möglichst bis Ende 2028 abgeschlossen sein.
- Teilnehmen:
Besuchen Sie Ihre Weiterbildung. Laden Sie das Teilnahmeformular für die Weiterbildung im Portal herunter und bitten den Weiterbildungsanbieter, dieses auszufüllen.
- Unterlagen hochladen & Bildungsscheck beantragen:
Nach Abschluss der Weiterbildung laden Sie im Portal folgende Unterlagen hoch:- ausgefülltes Teilnahmeformular
- Rechnung der Weiterbildung (die Rechnung muss auf Ihren Namen ausgestellt sein)
- Ihren Einkommensnachweis (= maximal zwei Jahre alter Steuerbescheid vom Finanzamt)
- Förderbetrag erhalten:
Die Bezirksregierung prüft Ihren Antrag. Wenn alles korrekt ist, wird der Zuschuss direkt auf Ihr privates Konto ausgezahlt.
Eine Förderung Ihrer Weiterbildung mit dem Bildungsscheck bedeutet in der Praxis, dass Sie in der Regel die Weiterbildung zunächst vollständig bezahlen. Im Nachgang erhalten Sie die Förderung ausgezahlt.
Bitte beachten Sie, dass das Absenden des Antrags noch keine Zahlungszusage bedeutet. Ihr Antrag wird geprüft und kann auch abgelehnt werden. In diesem Fall erhalten Sie keine Förderung.
Wichtig: Nicht alle Weiterbildungen sind im Sinne der Förderung
Der Bildungsscheck 2.0 kann nur für förderfähige Weiterbildungen gewährt werden. Auch, wenn eine Weiterbildung einen beruflichen Bezug aufweist, bedeutet dies nicht automatisch, dass sie förderfähig ist.
Hier erfahren Sie, welche Inhalte und Formate nicht förderfähig sind.
FAQ zum Bildungsscheck 2.0
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Folgende Inhalte und Formate sind nicht förderfähig:
- eigene Gesundheitsprävention oder sportliche Betätigung sowie Entwicklung der eigenen Personalkompetenz, zum Beispiel
- Achtsamkeitskurse,
- Stressmanagement
- Resilienz
- Yoga
- Wellness
- Klangtherapien
- Inhalte, die überwiegend im privaten Kontext genutzt werden und somit nicht primär der Entwicklung einer beruflichen Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz dienen, zum Beispiel:
- Schreiben, Rhetorik
- Mediation
- Motivation
- Stimmtraining
- gewaltfreie Kommunikation
- Sprachen, Reisen
- Unterhaltung, private Haushaltsführung, künstlerische Betätigung
- Selbsthilfekurse
- Jagdschein, Motorsägenschein
- Meditation, Hypnose, Energie-Coaching
- Lesen von Karten oder Kaffeesätzen, Wahrsagen, Magiekunst
- Philosophie
- Selbsterfahrung, Spiritualität, Energie, Karma, Chakra, Schamanismus
- Astrologie
- finanzielle Bildung wie Kryptowährungen
- Weiterbildungen für Pflege- und Gesundheitsfachberufe
- denen die staatliche Anerkennung fehlt
- die von einer staatlichen oder berufsständischen Stelle nicht anerkannt werden
- die über keine Fort- und Weiterbildungspunkte, die durch entsprechende Fachgesellschaften, Verbände oder anerkannte Bildungsträger ausgewiesen und vergeben werden, verfügen
- Prüfungen und Prüfungsvorbereitungskurse, Gutachten (hierunter fällt nicht die Ausbildereignungsprüfung, AEVO)
- Weiterbildungen, in denen Inhalt, Methoden oder Technologie von L. Ron Hubbard (Scientology) angewendet, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet werden
- Kurse zur beruflichen Weiterbildung oder zum Erwerb eines Sachkundenachweises, für die der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin aufgrund gesetzlicher Regelungen oder untergesetzlicher Normen Sorge zu tragen hat und deren Kosten übernehmen muss.
- individuelle (Einzel-)Kurse, Coachings bzw. Beratungen
- der Besuch von Informationsveranstaltungen, Kongressen, Messen, Fachtagungen, Barcamps und Vorträgen
- Erwerb von Führerscheinen für PKW sowie Motorrad
Persönliche Kompetenzen betreffen persönliche Eigenschaften und Haltungen, die die eigene Lebensführung unterstützen. Weiterbildungen im Bereich der persönlichen Kompetenzen fördern das Selbstmanagement und stärken die Resilienz, indem sie Techniken zur besseren Selbstorganisation und zum Umgang mit Belastungen vermitteln. Diese Weiterbildungen werden über den Bildungsschek 2.0 nicht gefördert.
